Wir haben nur noch an ausgewählten Samstagen Sprechstunde, bzw die Abnahme des Sachkundenachweises für HundehalterInnen : Bitte rufen Sie an, bevor Sie losfahren und vergewissern sich, dass wir auch wirklich da sind und Kapazitäten für Ihren Patienten haben. Dankeschön für Ihre Mithilfe!

Stand: 14.12.2023

Liebe PatientenbesitzerInnen,

leider passiert es in der letzten Zeit häufiger, das Termine nicht wahrgenommen werden. Sicher kann es immer mal passieren, das man einen Termin nicht schafft. Aber für uns als Praxisteam wäre eine Absage wichtig, um anderen Patienten die Möglichkeit einer Behandlung zu geben.  Es kostet Zeit und Nerven, wenn zB eine bereits vorbereitete OP nicht durchgeführt werden kann und das Team kurzfristig versuchen muss, Lücken zu füllen. Auf Nachfragen unsererseits bekommen wir dann oft recht merkwürdige Ausreden zu hören.

Wir möchten gerne das unsere Engagement für Sie und Ihre Tiere respektiert wird.

Daher bitten wir um rechtzeitige Absage (spätestens 24h vorher) von Terminen die nicht wahrgenommen werden können. Sie können uns anrufen, eine Nachricht auf dem AB hinterlassen oder uns anmailen. So können vielleicht andere Tiere die uns dringend brauchen, auch noch behandelt werden.

Nicht rechtzeitig abgesagte Termine / Operationen werden wir zukünftig in Rechnung stellen. 

Stand: 04.08.2022

Ausbildung zum TFA

Leider können wir vorerst keine Ausbildungsplätze zum/zur TFA anbieten!

Stand: 12.07.2022

Rücknahme von Medikamenten

 

Ab und zu kommt es vor, das wir darum gebeten werden, nicht mehr benötigte Medikamente, gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen. Zum Beispiel, weil ein Tier verstorben ist und die frisch angebrochene Dose „Tabletten“ nicht mehr verwendet werden kann, oder weil eine Therapie nach neuen Befunden umgestellt werden muss und bereits erworbene Medikamente nicht aufgebraucht worden.

 

Leider stößt es dann häufig auf Unverständnis, wenn wir mitteilen müssen, Medikamente zur Entsorgung zwar selbstverständlich zurück zu nehmen, den bereits gezahlten Betrag allerdings nicht erstatten zu können.

 

Die tierärztliche Hausapotheke unterliegt zahlreichen Vorschriften (Arzneimittelgesetz AMG, Tierärztliche Hausapothekenverordnung TÄHAV).

Sie untersagt die Rücknahme von bereits in Umlauf gebrachten Medikamenten. 

Verstöße gegen die dort niedergeschriebenen Bestimmungen z.B. zur Lagerung, Prüfung und Entsorgung von Medikamenten können Ordnungswidrigkeiten (§97Abs.3AMG) oder gar Straftaten (§§95 ff. AMG) darstellen.

 

Da wir über die sachgerechte Lagerung der Medikamente beim Patientenbesitzer immer im Unklaren sein müssen und abschließend der Vertriebsweg von Medikamenten auch gesetzlich klar geregelt ist (§47 AMG Bezug von Arzneimitteln von entsprechenden Stellen) sind wir gezwungen von einer Rücknahme gegen Erstattung also Abstand zu nehmen.

 

Stand: 28.03.2022