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Ihr neuer EU-Heimtierausweis sofort zum mitnehmen – inklusive Passphoto!

Gesetzestext:
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Heimtierausweis für die Reise mit Hunden, Katzen und Frettchen in andere Mitgliedstaaten
Aufgrund einer neuen gemeinschaftsrechtlichen Regelung 1) muss künftig für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend verbracht werden, grundsätzlich ein Pass nach einheitlichem Muster2) mitgeführt werden. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d. h. das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Für aus Deutschland stammende Tiere heißt dies, dass die letzte Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt oder als Wiederholungsimpfung längstens 12 Monate nach vorausgegangener Schutzimpfung und höchstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt wurde.